1. Ausbildung / Züchterseminar
Bevor überhaupt der erste Wurf fallen darf, muss im Zuchtverein in welchem man auch Mitglied ist ein Züchterseminar besuchen und im Anschluss daran erfolgt eine Prüfung. 

2. Abnahme der Zuchtstätte 

3. Zuchtzulassung (ZTP) 
Bevor eine ZTP abgelegt werden kann, muss der Hund auf Hüftdisplaysie, Ellenbogendisplaysie, Juveniler untersucht werden.
der Hund muss vollzahnig sein, was bedeutet 42 Zähne müssen vorhanden sein, sollte nur 1 Zahn fehlen kann der Hund nicht auf einer ZTP 
vorgestellt werden und ist somit Zuchtuntauglich. Eine bestandene Begleithundeprüfung ist zur Anmeldung ebenfalls Pflicht. 
Weitere Untersuchungen sind freiwillig möglich. 
4. Zuchtlenkung 

5. Wurfabnahme 

6. Tierärztliche Versorgung 

7. Besuch beim Züchter 


Zucht aus Liebe und Leidenschaft zum Rottweiler